Durch Krankheit oder durch einen Unfall kann es nicht nur zu grundlegenden Veränderungen in der persönlichen Lebensgestaltung kommen. Unfälle oder Erkrankungen können auch dazu führen, dass man seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und gestalten kann und in der Folge auf die Mithilfe weiterer Personen angewiesen ist.

Dabei ist es von grundlegender Bedeutung, dass entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nahe Verwandte, Kinder oder der Ehegatte bzw. Lebensgefährte in derartigen Fällen nicht automatisch befugt sind, für den Betroffenen tätig zu werden und Entscheidungen zu treffen. Soweit keine Regelung hierzu besteht, muss durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden; die Auswahl einer hierfür geeigneten Person nimmt das Gericht vor.

Vor diesem Hintergrund ist dringend zu empfehlen, für derartige Fälle Vorsorge zu treffen. Damit lässt sich vor allem vermeiden, dass dritte, eventuell sogar fremde Personen allein über das künftige Befinden oder das vorhandene Vermögen entscheiden können.

Als Notare helfen wir Ihnen, Vorsorge für solche Notfälle zu treffen, insbesondere durch auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Anordnungen und Vollmachten. Damit wird sichergestellt, dass Ihr insoweit festgelegter Wille im Notfall auch rechtliche Wirkung entfalten und zur Anwendung kommen kann.

Zusätzlich können mit einer sogenannten Patientenverfügung Wünsche zur medizinischen Behandlung oder zum Behandlungsabbruch für den Fall festgehalten werden, in dem man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Besondere Bedeutung erlangen derartige Festlegungen in denjenigen Fällen, in denen der Tod ohnehin bevorsteht und es nur noch eine Frage der Zeit ist, wann dieser eintritt (Behandlungsabbruch), oder wenn man sich dauerhaft in einem Koma oder vergleichbaren Zustand befindet (Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen).

In diesem Zusammenhang kommen insbesondere folgende Vollmachten und Anordnungen zur Anwendung:

  • Vorsorgevollmacht
  • Generalvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung

Äußerst sinnvoll ist es weiterhin, derartige Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registrieren zu lassen, um sicherzustellen, dass diese im Notfall auch aufgefunden und angewandt werden:

Dieses einmalige Online-Register wird mittlerweile weit mehr als 20.000 mal monatlich von Gerichten aus ganz Deutschland abgerufen. Über 3,5 Millionen Vorsorgeurkunden sind in diesem Register verzeichnet.

FORMULAR VORSORGEVOLLMACHT / PATIENTENVERFÜGUNG

BEVOLLMÄCHTIGTE PERSONEN

WEITERE BEVOLLMÄCHTIGTE PERSONEN

PATIENTENVERFÜGUNG

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung

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