Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft oder einer langfristigen Partnerschaft zählt vermutlich zu den bedeutendsten Entscheidungen im Leben eines jeden von uns zu rechnen.

Das Gesetz bietet hierfür als Gestaltungsform in erster Linie die Ehe an, die nicht nur Zeichen der gegenseitigen Verbundenheit ist, sondern auch verschiedenste ‚Rechtsfolgen und Rechtswirkungen auslöst und Veränderungen mit sich bringt.

Für gleichgeschlechtliche Lebenspartner besteht mittlerweile die Möglichkeit, bei einem Notar oder vor dem Standesbeamten eine sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft zu begründen, die nahe an die Ehe angelehnt ist.
Alle diejenigen, die den Schritt zur Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht oder noch nicht gehen wollen, werden ihr Miteinander als sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft gestalten. Die zunehmende Zahl solcher rechtlich nicht näher geregelter Lebensgemeinschaften wirft eine Vielzahl an Fragen auf.

Bei jeder der möglichen Varianten, den gemeinsamen Lebensweg zu gestalten, gibt es verschiedenste Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt, etwa:

  • Was passiert im Trennungsfalle mit dem alleinigen Vermögen eines der Beteiligten, was mit eventuellem gemeinsamem Vermögen?
  • Ist es sinnvoll, Vermögen (etwa ein Haus oder eine Wohnung) gemeinschaftlich oder nur durch einen Partner alleine zu erwerben?
  • Hat die Entscheidung eventuelle steuerliche Konsequenzen?
  • Muss einer der Beteiligten für eventuelle Schulden des Partners haften?
  • Wie kann eine angemessene Absicherung für das Alter erreicht werden, etwa wenn ein Partner wegen Kinderbetreuung den Beruf aufgibt?
  • Hat einer der Beteiligten bei Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit eventuelle Ansprüche gegen den anderen?
  • Welche Rechte und welchen Pflichten bestehen hinsichtlich der gemeinsamen Kinder?
  • Was passiert bei einer Trennung?
  • Was passiert, wenn einer der Partner verstirbt?

Die Antworten auf diese Fragen sind häufig höchst unterschiedlich.

Das jeweilige Ergebnis ist geprägt von den Umständen des Einzelfalles, aber auch davon, ob die Beteiligten in der Ehe, einer Lebenspartnerschaft oder als nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammenleben. Für alle diese Fälle besteht jedoch die Möglichkeit, die Rechtsfolgen der Verbindung und auch einer eventuellen Trennung durch individuelle Vereinbarungen zu regeln.

Grundvoraussetzung für jede Vereinbarung ist jedoch die genaue Kenntnis der Rechts- und Gesetzeslage. Als unparteiische Berater sind wir Notare in der Lage, diese
Informationen zu vermitteln und eine ausgewogene und vernünftige vertragliche Regelung anzubieten. Wir gestalten zusammen mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für die in Ihrem speziellen Fall auftretenden Fragen und Problemkreise.

Ein weiteres wichtiges notarielles Tätigkeitsfeld im Bereich des Familienrechts ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, einschließlich eventueller Fragen zu dem Thema Adoption.

Ist eine Beziehung gescheitert, können wir Ihnen helfen, die Trennung und Vermögensauseinandersetzung konfliktarm und kostengünstig zu gestalten. Insbesondere die notarielle Trennungs- und Scheidungsvereinbarung gibt die Möglichkeit, einen Großteil der zu klärenden Fragen vertraglich zu regeln: Das Scheidungsverfahren wird dadurch schlanker, schneller und wegen der Verringerung des Streitwertes auch deutlich günstiger.

Im gesamten Bereich des Familienrechtes sind wir Notare der geeignete Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gerne.