Unsere Leistungen:
Rechtsform, Handelsregister, Gründungsberatung

Ihre Absicherung von Gründung bis Eintragung

Die Gründung eines Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der gut überlegt sein muss. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern und Abläufe. Auch der Firmenname muss rechtliche Vorgaben erfüllen und Verwechslungen vermeiden. Zudem sind viele geschäftliche Änderungen eintragungspflichtig, weshalb notarielle Begleitung erforderlich ist.

Struktur & Haftung
richtig festlegen

Rechtssichere Wahl der Unternehmensbezeichnung

Rechtliche Absicherung
durch Eintragungen

Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen

Bei einer Unternehmensgründung stellt sich häufig zunächst die Frage nach der idealen Rechtsform. Bei der Entscheidung gilt es, eine Vielzahl von Faktoren zu beachten. Rechtlich sind insbesondere Fragen des Gesellschaftsrechts, des Bilanzrechts und natürlich auch des Steuerrechts zu beachten. Regelmäßig von erheblicher Bedeutung ist weiterhin die Frage nach der jeweiligen unternehmerischen Haftung bzw. einer eventuellen Haftungsbeschränkung.

Firmenbezeichnung mit Klarheit und Sicherheit

Die sogenannte „Firma“ bezeichnet den Namen, unter dem ein Unternehmen oder Betrieb eingetragen ist und den es im Geschäftsverkehr benutzt. Unterstützung bei der Wahl eines zulässigen Firmen-Namens und bei eventuellen Zweifelsfragen erhalten Sie durch den Notar.
Grundsätzlich ist die Firma so zu wählen, dass sie das Unternehmen deutlich kennzeichnet und sich von anderen Firmen hinreichend unterscheidet. Eine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Unternehmen muss ausgeschlossen sein. In jedem Fall muss die Firma einen entsprechenden Zusatz enthalten, der Aufschluss über die jeweilige Rechtsform gibt.

Eintragung und Änderungen im Handelsregister

Soweit ein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, sind auch verschiedene, für den Rechtsverkehr bedeutsame Veränderungen im Handelsregister einzutragen. Dies gilt z. B. für:

  • Änderungen in der Geschäftsführung; Erteilung/Erlöschen einer Prokura
  • Änderungen der Firmenbezeichnung
  • Änderungen des Sitzes; Eröffnung von Zweigniederlassungen
  • Änderungen im Gesellschafterbestand bei OHG, KG und eGbR
  • Änderungen des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung bei GmbH und AG

Für die jeweilige Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen zum Handelsregister ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Regelmäßig erstellt der Notar den Text der Anmeldung und kontrolliert die richtige Umsetzung im Handelsregister. Dabei informiert der Notar auch über alle im Zusammenhang mit der Eintragung entstehenden Fragen und führt die Korrespondenz mit dem Registergericht.

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